Submissionsrecht

Die schon längst nicht mehr in Kraft stehende Submissionsverordnung des Kantons Basel-Stadt verlangte in § 1, dass öffentliche Aufträge in der Regel an leistungsfähige und solvente Firmen mit Steuerdomizil im Kanton Basel-Stadt zu vergeben waren. Ausserkantonale (oder gar ausländische) Anbieterinnen oder Anbieter sollten nur berücksichtigt werden, «wenn besondere, wichtige Gründe es rechtfertigen».
Die im geltenden Submissionsrecht verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und Fairness haben den Ratschlag «Ehret einheimisches Schaffen» verdrängt. Gleichwohl bestehen bei der Vergabe Spielräume. Allerdings ist der Grat zwischen dem Bestreben der Vergabestellen, diese Spielräume auszuschöpfen, und der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots schmal. Der Weg auf diesem Grat wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Vergaberecht (zunehmend) detaillierter und mit Nebenzielen (z. B. der Lehrlingsförderung oder dem Schutz von tropischen Regenwäldern) angereichert wird, die auch Eingang in die Zuschlagskriterien finden.

Angebotene Dienstleistungen

Für Gemeinden: Beratung von Vergabebehörden in Submissionen von Gemeindeingenieurleistungen und umfassende Begleitung des Vergabeverfahrens (Erstellen der Ausschreibungsunterlagen, Auswerten der Offerten und Entwerfen des Vergabeentscheids)

Bisherige Erfahrungen

Begleitung diverser Submissionsverfahren (insbesondere Auswahl von Gemeindeingenieuren), Beratung bei der Konzeption des Verfahrens, Erstellen der Ausschreibungsunterlagen, Mitwirkung bei den Bewerbergesprächen, Bewertung und Auswertung der Angebote, Redaktion von Vergabeanträgen
Vertretung von Vergabestellen in Beschwerdeverfahren
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