Planungsrecht

Planung und Pläne wollen die zukünftige bauliche Entwicklung in die richtigen Bahnen lenken. Häufig bleibt es beim guten Willen. Spätestens mit Beginn der Industrialisierung ist die Feststellung, dass die räumliche Entwicklung in die falsche Richtung läuft, in der Schweiz eine Konstante.
Trotzdem oder gerade deswegen wird das Bedürfnis nach vorausschauender und umfassender Planung nicht kleiner. Entsprechend vergrössert sich das Planungsinstrumentarium: auf allen Planungsstufen gedeihen Leitbilder, Konzepte, Pläne und Planungsvorschriften in üppiger Weise. Planung in der Schweiz bedeutet aber auch Mitwirkung der Bevölkerung. Grössere (öffentliche) Bauvorhaben werden demokratisch gebaut – oder gar nicht.

Angebotene Dienstleistungen

Juristische Beratung und Begleitung von Planungsbehörden und Grundeigentümerschaften in Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen, in Quartierplanverfahren und bei der Festsetzung von Baulinien (Erarbeitung der Planungen, Koordination der unterschiedlichen Interessen, Einwendungsverfahren, Bereinigungsgespräche mit den Planungsbehörden)
Vertretung in Rechtsmittelverfahren
Erstellung von Gutachten
Für die öffentliche Hand: Beratung in oder umfassende Begleitung von Rechtsetzungsverfahren (Erstellen der Entwürfe einschliesslich der Erläuterungen sowie Auswerten von Vernehmlassungen)

Bisherige Erfahrungen

Projektleitung bei der Erarbeitung eines privaten Gestaltungsplans in einer Agglomerationsgemeinde.
Organisation und mehrfache Durchführung des VZGV-Kurses «Revision Nutzungsplanung»
Kurzgutachten zur planungsrechtlichen Ausgangslage für Vorhaben oder zu Auswirkungen geänderter übergeordneter Planungen
envelopecross