Bau- und Umweltrecht

Was und auf welche Art und Weise auf dem eigenen Grundstück oder dem Nachbargrundstück gebaut werden darf, regelt das öffentliche Bau- und Umweltrecht.
Bauvorschriften verfolgen zahlreiche, teilweise widersprüchliche Ziele. Sie sollen Einwirkungen von Bauten auf die Umwelt, insbesondere auf die Nachbarschaft, auf ein verträgliches Mass reduzieren. Die Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden sollen ausreichend vor den Brandgefahren geschützt sein. Bauten sollen beim Bau und Betrieb sicher sein. Sie sollen sich befriedigend oder gut ins Ortsbild einordnen, wohnlich, wohnhygienisch einwandfrei und behindertengerecht sein und den Anliegen einer nachhaltigen Energieversorgung genügen. Das alles und viel mehr ist im Baubewilligungsverfahren zu prüfen.

Angebotene Dienstleistungen

Juristische Beratung und Begleitung von Bewilligungsbehörden, Bauherrschaften sowie von projektbetroffenen Nachbarinnen und Nachbarn im Baubewilligungsverfahren
Vertretung in Rechtsmittelverfahren
Erstellung von Gutachten
Für die öffentliche Hand: Beratung in oder umfassende Begleitung von Rechtsetzungsverfahren (Erstellen der Entwürfe einschliesslich der Erläuterungen sowie Auswerten von Vernehmlassungen)
Für die öffentliche Hand: Redaktion und Überarbeitung von Verfügungen oder Anträgen an die beschliessende Behörde
Für die öffentliche Hand: Beratung bei Fragen zur Bewilligungsfähigkeit und zum Bewilligungsverfahren
Für die öffentliche Hand: Beratung in oder umfassende Begleitung von Rechtsetzungsverfahren (Erstellen der Entwürfe einschliesslich der Erläuterungen sowie Auswerten von Vernehmlassungen)

Bisherige Erfahrungen

Beratung mehrerer Zürcher Gemeinden zu Rechtsfragen im Baubewilligungsverfahren
Vertretung von Gemeinden und Privaten (Bauherren, Nachbarn) in Rechtsmittelverfahren
Totalrevision eines kommunalen Gebührenreglements
Waldgesetzkommentar (Art. 29, 30, 39 und 51 WaG)
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