Strassenrecht

Strassenbau war lange Zeit eine Sache der Ingenieure. Es war grundsätzlich klar, wie Strassen zu projektieren sind. Sie sollten in erster Linie dazu dienen, die Fahrzeit für Motorfahrzeuge von A nach B so gering wie möglich zu halten. Mittlerweile ist der Konsens darüber, was eine Strasse – insbesondere im Siedlungsgebiet – leisten soll, verschwunden. Die Verteilung des beschränkten Strassenraums ist anspruchsvoll geworden, viele Stakeholder wollen mitreden und die Gestaltung beeinflussen.
Das hat Konsequenzen: Beispielsweise steht der Raum, der für Alleebäume und damit für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zur Verfügung gestellt wird, dem öffentlichen Verkehr oder dem Langsamverkehr nicht zur Verfügung. Die Diskussionen über den Beitrag, den die Ausgestaltung der Strassen und das Temporegime zum Lärmschutz beitragen soll, werden nicht selten vor den Gerichten ausgetragen. Die Mitwirkungs- und Bewilligungsverfahren bei Strassenprojekten sind im Kanton Zürich gut ausgebaut. Gleichwohl gelingt der Interessenausgleich häufig nicht ohne Gerichte.

Angebotene Dienstleistungen

Juristische Beratung und Begleitung von Projektbetroffenen bei der Festsetzung von Strassenprojekten
Rechtsvertretung in Rechtsmittelverfahren bei Festsetzungen von Strassenprojekten
Für Gemeinden: Beratung bei Strassenprojektfestsetzungen, Verfassen des Berichts zu den Einwendungen, Begleitung von Rechtsmittelverfahren

Bisherige Erfahrungen

Beratung mehrerer Zürcher Gemeinden zu Rechtsfragen zum Tiefbau
Vertretung von Privaten im Mitwirkungs-, Einsprache- und Rekursverfahren bei Strassenprojekten
envelopecross