Bei Um- und Aufzonungen können erhebliche Mehrwerte entstehen. Seit 1980 verlangt das Bundesrecht, einen angemessenen Ausgleich für erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile zu schaffen. An der Umsetzung dieser Pflicht aus dem Bundesrecht haperte es in den meisten Kantonen. So blieben die Mehrwerte weitestgehend bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Erst die Revision des Raumplanungsgesetzes von 2012 machte Ernst mit dem Mehrwertausgleich.
Die Kantone und Gemeinden mussten in den letzten Jahren die Rechtsgrundlagen schaffen, damit die Mehrwerte angemessen ausgeglichen werden. Die Erlöse aus dem Mehrwertausgleich sollen insbesondere zur Siedlungsentwicklung nach innen beitragen, indem die (gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese höheren) Kosten für eine qualitätsvolle innere Verdichtung aus den Mehrwertausgleichsfonds finanziert werden. – Bis dahin ist allerdings der weite Weg zu reibungslosen und dokumentierten Verwaltungsabläufen zurückzulegen.
Angebotene Dienstleistungen
Juristische Beratung und Begleitung von Planungsbehörden bei der Ein- und Durchführung des Mehrwertausgleichs
Vertretung der Grundeigentümerinteressen bei der Festsetzung von Mehrwertabgaben
Erstellung von Gutachten
Bisherige Erfahrungen
Vollzugsunterstützung von Verwaltungsstellen
Kurzgutachten zum ausgleichspflichtigen Mehrwert von neuen oder geänderten Gestaltungsplänen